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Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9'500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung 10'500 Franken. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2018.

Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister, die Informatikerin zur ICT-Managerin. Kurz: Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9'500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung maximal 10'500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege).
  • Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
  • Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich). Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.

Ab wann gilt die Regelung?

Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.

Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Damit der Effekt nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.

Alle Informationen zum neuen Finanzierungsmodell: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Berechnungsbeispiele

Zwei Beispiele, wie der Bundesbeitrag berechnet wird:

  • Laura bezahlt für ihren vorbereitenden Kurs auf die Berufsprüfung 12‘000 Franken. Sie hat Anspruch auf einen Bundesbeitrag von 6'000 Franken (50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren).
  • Mirko absolviert zur Vorbereitung auf die höhere Fachprüfung zwei vorbereitende Kurse. Die anrechenbaren Kursgebühren betragen insgesamt 23‘000 Franken. Mirko erhält den maximal möglichen Bundesbeitrag von 10‘500 Franken.

Anrechenbare Kursgebühren

Der Bund erstattet den Absolvierenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück (bis zur definierten Obergrenze). Als anrechenbar gilt derjenige Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung dient (inkl. vom Kursanbieter bereitgestellte Lehrmittel). Auf Gebühren für Verpflegung, Anreise, Übernachtungen, Diplomfeier sowie auf weiteren Kosten, die nicht direkt mit dem Inhalt der Prüfung zusammenhängen, besteht kein Subventionsanspruch. Bei modularen Prüfungen sind Gebühren für Modulprüfungen anrechenbar, sofern sie im Kurspreis inbegriffen sind.

Bundesbeitrag beantragen

So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:

  1. Online registrieren: nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben (ab 2018 möglich).
    www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
  2. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen – die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.
  3. Prüfungsverfügung hochladen – die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.

Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.

Antrag auf Teilbeträge

Wer die Kosten für den vorbereitenden Kurs bis Absolvierung der eidgenössischen Prüfung nicht selber tragen kann, kann einen Antrag auf Teilbeiträge stellen. Voraussetzung: Die direkte Bundessteuer beträgt weniger als 88 Franken (letzte Steuerveranlagung) und der/die Antragsteller/-in verpflichtet sich, die eidgenössische Prüfung innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren. Wird der Antrag bewilligt, können bereits während des Kursbesuchs Teilbeträge beantragt werden (jeweils für angefallene Kursgebühren ab 3'500 Franken). Achtung: Wird die eidgenössische Prüfung nicht fristgerecht absolviert, müssen die Teilbeiträge zurückbezahlt werden.

Links

Quelle: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

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