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Häufig gestellte Fragen zu unseren Laufbahnberatungen
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Können Sie mir den Erfolg garantieren?
Wir garantieren Ihnen, Sie auf Ihrem Weg zum Ziel optimal zu
begleiten, so dass Sie dieses auch erreichen werden. In den letzten
Jahren haben mindestens 9 von 10 Personen ihre Ziele nach einer
Beratung bei uns auch umgesetzt. Sei es, dass sie mit einer neuen
Ausbildung starten, die Stelle wechseln oder sich anderweitig verändern.
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Kann ich den Berater oder die Beraterin selber
auswählen?
Ja. Auf unserer Teamseite finden Sie kurze Porträts aller
Mitarbeitenden des S&B Instituts.
Im Falle einer sehr kurzfristigen Abklärung und Beratung sagen wir
Ihnen gerne, wer im Beratungsteam Kapazität hat.
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Helfen Sie mir auch bei der Stellensuche?
Im Laufe einer Beratung lernt Ihre Beraterin / Ihr Berater Sie
sehr gut kennen. Bei der Stellensuche können Sie dieses Know-how
nutzen. Wir kennen die Tipps und Tricks, auf die es bei der
Stellensuche ankommt. Wir geben Ihnen Hinweise, wie Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen gestalten und Ihre beruflichen Spezialitäten auf
den Markt bringen können.
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Machen Sie auch Stellenvermittlung?
Nein, wir vermitteln keine Stellen. Wir wissen aber, wie Sie
optimal mit Personalvermittlungsfirmen zusammenarbeiten.
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Was macht
Ihre Laufbahnberatung speziell?
Ausgehend von Ihrer individuellen Fragestellung erhalten Sie bei
uns eine Beratung mit Konzept. Wir begleiten Sie durch den gesamten
Prozess, von der Standortbestimmung bis zur Umsetzung der in der
Laufbahnberatung definierten Ziele.
Wir nehmen eine ausführliche Situationsanalyse und
Potenzialabklärung vor.
Dabei nutzen wir eigene Arbeitsinstrumente, eine breite Testpalette
und vor allem die Beratungsgespräche.
Auf Grund dieser Erkenntnisse suchen wir gemeinsam passende Lösungen,
damit Sie Ihre nächsten Ziele festlegen können. Wir sprechen auch
darüber, welche Schritte Sie konkret unternehmen müssen, um diese
Ziele zu erreichen.
Dies alles fasst Ihr Berater oder Ihre Beraterin in einem individuell
für Sie angefertigten Beratungsbericht zusammen. Darin finden Sie
auch konkrete Empfehlungen. Ihr Beratungsdossier enthält zudem
sämtliche Testresultate, Ihr Arbeitsbuch sowie weitere für Sie
nützliche Unterlagen. (z.B. überarbeitetes Bewerbungsdossier)
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Wo liegt der
Unterschied zwischen dem
Assessment und der Laufbahnberatung?
Die Laufbahnberatung ist prozessbegleitend und umfassend. Das
Assessment ist eine diagnostische Abklärung, die Ihnen in kurzer Zeit
auf Ihre
konkrete(n) Frage(n) rund um Beruf und Arbeit objektive und professionelle Antworten gibt. Sie
verbringen einen Tag bei uns. In einem ersten Beratungsgespräch
erfassen wir Ihre Fragestellung und führen mit Ihnen die
entsprechenden Tests durch. Innert 2 Wochen nach dem Assessment findet
ein Auswertungsgespräch statt. Ein ausführlicher Bericht fasst die
Resultate und Empfehlungen für Sie zusammen..
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Weshalb
verrechnen Sie die Laufbahnberatung pauschal?
Wir verstehen Berufs- und Laufbahnberatung als einen mehrstufigen
Prozess, der über Abklärung, Standortbestimmung, Zielfindung bis zur
Umsetzung führt. Für uns gehören alle diese Stationen zu einer
guten Beratung. Deshalb arbeiten wir mit einer Beratungspauschale, bei
der von A – Z alles enthalten ist. Eine Abrechnung nach Stunden entfällt
und Sie wissen von Anfang an, wie viel die Beratung kosten wird.
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Kann ich
auch nur für ein einzelnes Gespräch zu Ihnen kommen?
Ja. Wir beantworten Ihre individuellen Fragen zu Beruf und
Laufbahn. In unseren Coaching-Gesprächen erhalten Sie Unterstützung
und Tipps einer ausgewiesenen Fachperson.
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Wie setzt
sich die Beratung
zusammen?
Wenn Sie bei uns eine Laufbahnberatung machen, erhalten Sie eine
Standortbestimmung, Potenzialanalyse und ausführliche diagnostische
Abklärung. Sie bekommen Informationen über Berufe und Ausbildungen
sowie einen mehrseitigen, individuell für Sie angefertigten
Beratungsbericht mit konkreten Empfehlungen. Anschliessend unterstützen
wir Sie bei der Umsetzung. Das verstehen wir unter Laufbahn- und
Karriereberatung.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Beraterin oder Ihr Berater rund 25
Stunden für Sie arbeitet, um Sie durch alle diese Themen zu führen.
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Unterstehen
Sie der Geheimhaltepflicht?
Die Zusammenarbeit mit der Beraterin oder dem Berater beruht auf
einem Vertrauensverhältnis. Dazu gehört es auch, dass wir der
Schweigepflicht aussen Stehenden gegenüber unterliegen. Das bedeutet für
Sie, dass wir mit niemandem über Sie, bzw. Ihre Beratung sprechen. Wenn es trotzdem nötig wird, zum Beispiel wenn Sie uns als
Referenz angeben, vereinbaren wir dies im Voraus.
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Kann ich Sie später bei der Bewerbung als
Referenz angeben?
Ja, wenn Sie dies möchten.
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